Beschreibung
Limoncello 30% HHC Blüten
Ein Newcomer mit vertrautem Geschmack: Unser neuester HHC Limoncello Strain unterscheidet sich in einer Sache voll und ganz von unseren bekannten Sorten! HHC, die abkürzung für Hexahydrocannabinol, ist ein Cannabinoid welches erst kürzlich den Cannabismarkt betreten hat. Im Vergleich zu CBD und THC, ähnelt dieses Cannabinoid in seiner Wirkung dem von Delta-9-THC. Dieses Cannabinoid erhält ihren Ursprung aus der (CBD) Hanfpflanze.
Bereits jetzt findet dieser Strain große Popularität in unseren Reihen und überzeugt mit seiner Wirkung.
Unsere Limoncello HHC Blüten bleiben ihrem Namen treu. Eine Kreuzung aus dem Super Lemon Haze und dem Lemon Larry OG Kush sorgt für den potenten Zitrusgeschmack, der stark an einen erfrischenden Limoncello Drink erinnert.
Legal und super lecker, und das alles in gewohnter premium kleine knospe Qualität!
Ursprung:
Hexahydrocannabinol ist eines von über 200 bekannten Cannabinoiden und kommt in der Cannabispflanze natürlich vor. Es existiert in sehr geringen Mengen im Cannabis und kann somit nur aufwendig extrahiert werden. Mit Laborverfahren ist es jedoch möglich geworden, HHC aus Cannabis zu synthetisieren. Schon 1947 gelang es dem Chemiker Roger Adams das erste Mal THC zu HHC mittels Hydrierung chemisch umzuwandeln. Bei der Hydrierung werden zwei Wasserstoff Moleküle dem Cannabinoid hinzugefügt, um so ihre molekulare Zusammensetzung zu verändern und HHC zu gewinnen. Bei unseren Strains handelt es sich um (CBD) Hanfpflanzen die durch Hydrierung synthetisiert werden. Der THC Gehalt liegt unter 0,2%.
Wirkung:
Aufgrund des relativ neuen Interesses an Hexahydrocannabinol ist die genaue Wirkung bislang nicht wissenschaftlich erforscht. Jedoch kann aus Berichten entnommen werden, dass HHC ähnlich wie Delta-9-THC wirkt. Von einer stark entspannenden Wirkung wird am häufigsten berichtet. Eine psychoaktive Wirkung ist ebenso leicht wahrnehmbar.
Gesetzliche Lage:
Der THC Gehalt unserer HHC Blüten überschreitet nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Richtwert von 0,2% und wird somit nicht durch das Betäubungsmittelgesetz verboten. Da Hexahydrocannabinol chemisch nicht als THC gekennzeichnet wird, ist es auch aus dem Verbot des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ausgenommen. Hanfprodukte welche diesen Voraussetzungen entsprechen sind somit erlaubt.
Hexahydrocannabinol – Wikipedia
HHC-Gehalt: | 30% |
THC-Gehalt: | < 0.2% |
Anonym –
top
Verifizierter Kauf. Mehr Informationen
Anonym –
Alles bestens. Nach einigen Tests mit HHC-P sind wir dann doch beim „guten alten“ HHC gelandet und damit mehr als glücklich. Wirkung ist hier für uns die angenehmste.
Verifizierter Kauf. Mehr Informationen
Anonym –
👍
Verifizierter Kauf. Mehr Informationen