Beschreibung
Blueberry HHC Dab
Informationen über die Wirkung von HHC und HHC-P:
Die Informationen auf dieser Website, einschließlich jeglicher Aussagen über die potenziellen gesundheitlichen Vorteile und therapeutischen Anwendungen von HHC (Hydroxyhexahydrocannabinol) und HHC-P (Hydroxyhexahydrocannabinol-P), dienen ausschließlich Informationszwecken und sind nicht als medizinische Beratung oder als Ersatz für professionelle medizinische Versorgung gedacht.
Obwohl wir uns bemühen, auf unserer Website korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen, können wir keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen geben. Wir empfehlen Ihnen, vor der Anwendung von HHC, HHC-P oder anderen Produkten aus unserem Onlineshop, einen Arzt zu konsultieren, insbesondere wenn Sie schwanger sind, stillen, an einer bestehenden Krankheit leiden oder Medikamente einnehmen.
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen über die Wirkung von HHC und HHC-P wurden nicht von der Europäischen Arzneimittel-Agentur – EMA oder einer anderen zuständigen Behörde bewertet. Unsere Produkte sind nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt, und wir machen keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen in Bezug auf ihre Wirksamkeit für bestimmte medizinische Zustände oder Symptome.
Durch die Nutzung dieser Website und den Kauf unserer Produkte bestätigen Sie, dass Sie die Verantwortung für Ihre eigene Gesundheit und die Anwendung von HHC- oder HHC-P-Produkten übernehmen. Sie sind dafür verantwortlich, die Gesetze und Vorschriften in Bezug auf HHC und HHC-P in Ihrem Land oder Ihrer Region zu kennen und einzuhalten.
In keinem Fall haften wir für Schäden oder Verletzungen, die aus der Anwendung der auf dieser Website bereitgestellten Informationen oder der Verwendung unserer HHC- und HHC-P-Produkte resultieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte, zufällige, strafende oder Folgeschäden.
Gesetzliche Lage:
Der THC Gehalt unserer HHC und HHC-P Blüten überschreitet nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Richtwert von 0,2% und wird somit nicht durch das Betäubungsmittelgesetz verboten. Da Hexahydrocannabinol und Hexahydrocannabinol-P chemisch nicht als THC gekennzeichnet wird, ist es auch aus dem Verbot des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ausgenommen. Hanfprodukte welche diesen Voraussetzungen entsprechen sind somit erlaubt.
Hexahydrocannabinol – Wikipedia
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HHC-Gehalt: | 96% |
THC-Gehalt: | < 0.2% |
Anonym –
Lecker
Verifizierter Kauf. Mehr Informationen
Anonym –
Geschmacklich oberknaller. Wirkung bisschen unter der Erwartung. Habs aber auch in Tüten genossen und nicht verdampft.
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Martin –
Top Produkt, man merkt definitiv Blaubeer.
schnelle und Problemlose Lieferung, gern wieder
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Martin –
Alles top, schnelle Lieferung
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Anonym –
Berry Berry Boom 😁
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